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- Erstellt: Mittwoch, 08. Juli 2020 14:09
- Zuletzt aktualisiert: Mittwoch, 08. Juli 2020 14:53
BSV Frankfurt am Main: 7. Juli 2020
Die Corona-Krise hat unser aller Leben seit März 2020 sehr stark beeinträchtigt. Hierauf mussten wir alle reagieren und die gewohnten sportlichen Aktivitäten absagen! |
Auch bis heute kann deshalb noch nicht in der gewohnten Weise Sport angeboten werden, sondern nur eine stufenweise Rückkehr zum Sportbetrieb erfolgen. |
Der BSV Frankfurt hat bereits die BSGen über die inzwischen möglichen Angebote für Hallenöffnungen informiert und es werden -unter Beachtung der Coronaregeln- wieder einige Sportangebote durchgeführt! |
Die derzeitigen Bestimmungen unter welchen Voraussetzungen der Sportbetrieb durchgeführt werden dürfen, lauten wie folgt: |
Der Sport darf alleine, in Gruppen von höchstens zehn Personen oder mit den Angehörigen des eigenen und eines weiteren Hausstandes durchgeführt werden. Dies orientiert sich an den allgemein gültigen Kontaktbeschränkungen. |
Der Landessportbund Hessen erläutert die Vorgaben mit folgenden Beispielen: (https://www.landessportbund-hessen.de/servicebereich/news/coronavirus/) |
"So können zum Beispiel 30 Personen im Rahmen einer gemeinsamen Trainingseinheit joggen gehen, wenn die jeweiligen Trainingsgruppen, die den Mindestabstand von 1,5 Metern unterschreiten, maximal zehn Personen umfassen. Gleiches gilt für das Training von Spielsportarten, aber auch für z. B. Ferienangebote von Sportvereinen oder anderen Anbietern. Die gleiche Systematik gilt auch für den Wettkampfbetrieb. |
Mannschaftssportarten, bei denen sich maximal zehn Sportlerinnen oder Sportler auf einem gemeinsamen Spielfeld befinden, sind damit seit dem 11. Juni zulässig. Schiedsrichter oder Wettkampfrichter, Auswechselspieler, Trainer oder Betreuer werden nicht in die Personenzahl mit eingerechnet, sofern diese stets mindestens 1,5 m Abstand halten." |